US-Regierung stellt sich im Urheberrechtsstreit hinter OpenAI

Klassizistisches Gerichtsgebäude als Sinnbild für den Urheberrechtsstreit um KI-Training
Photo by Melody Ayres-Griffiths on Unsplash

Zum ersten Mal mischt sich die US-Regierung offiziell in einen der großen Urheberrechtsprozesse gegen KI-Firmen ein – und zwar auf der Seite von OpenAI. Das Justizministerium erklärte einem Bundesgericht in New York, das Training großer Sprachmodelle mit geschützten Texten sei durch das US-Prinzip „Fair Use“ gedeckt und liege im nationalen Interesse. Die New York Times, die den Prozess vor knapp zwei Jahren angestoßen hat, spricht von einer Parteinahme für Billionenkonzerne auf Kosten der Urheber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das US-Justizministerium reichte am 2. September 2026 eine sogenannte „Statement of Interest“ beim Bundesgericht für den Süden des Staates New York ein, ohne selbst Prozesspartei zu werden.
  • Kernaussage: KI-Training verwandle fremde Texte so stark, dass daraus neues, erlaubtes Material werde; der öffentliche Nutzen überwiege einen möglichen Wettbewerbsschaden.
  • Die Regierung führt nationale Sicherheit an: Ein Rückstand der USA bei KI nütze „ausländischen Gegnern“.
  • Es ist das erste Mal, dass sich die US-Regierung in einem der zahlreichen KI-Urheberrechtsverfahren formell positioniert.
  • In Europa gilt eine andere Rechtslage: kein Fair Use, sondern eine gesetzliche Schranke fürs Text- und Data-Mining mit Widerspruchsrecht der Rechteinhaber.

Was das Justizministerium eingereicht hat

Der Streit läuft am Bundesgericht für den Southern District of New York, wo Richter Sidney H. Stein mehr als ein Dutzend Klagen von Verlagen und Autoren gegen OpenAI und Microsoft zu einem Sammelverfahren gebündelt hat. Die New York Times hatte ihre Klage am 27. Dezember 2023 eingereicht und wirft OpenAI vor, Millionen ihrer Artikel ohne Erlaubnis für das Training von ChatGPT genutzt zu haben. Sie fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe; nach US-Recht sind bei vorsätzlicher Verletzung bis zu 150.000 Dollar je Werk möglich.

Eine „Statement of Interest“ ist ein Schriftsatz, mit dem eine Behörde dem Gericht ihre Rechtsauffassung mitteilt, ohne Kläger oder Beklagter zu sein. Der beigeordnete stellvertretende Justizminister Stanley Woodward Jr. nannte den Schritt eine „historische“ Eingabe und verwies auf die Linie von Präsident Trump, der „KI-Dominanz als entscheidend für nationale Sicherheit, Wohlstand und wirtschaftlichen Aufstieg aller Amerikaner“ ansehe. Das Ministerium bittet den Richter, in den anstehenden Anträgen auf ein Urteil ohne Verhandlung zugunsten von OpenAI zu entscheiden – die Fristen dafür laufen in diesen Tagen.

Die Argumente: Fair Use und nationale Sicherheit

Inhaltlich stützt sich die Regierung auf die „transformative use“-Doktrin des US-Urheberrechts: Wenn eine Nutzung etwas grundlegend Neues schafft, kann sie als Fair Use erlaubt sein, auch ohne Zustimmung. Das Training verwandle die Texte „ausreichend“ in neues Material, heißt es im Schriftsatz. Die „kreativen Möglichkeiten und der öffentliche Nutzen“ großer Sprachmodelle „überwiegen bei Weitem jeden Wettbewerbsschaden“. Ein Urteil für die New York Times würde „kreativen und wissenschaftlichen Fortschritt behindern“ und dem amerikanischen Wohlstand schaden.

Neu ist die Verknüpfung mit Sicherheitspolitik. KI-Modelle könnten Sicherheitsbehörden helfen, „Schlüsse aus realen Fakten zu ziehen, wie sie etwa in Artikeln der New York Times stehen“, und seien für Geheimdienstanalysen, Waffensysteme und Zielempfehlungen im Gefecht bedeutsam. Ein durch ein Urteil ausgebremster US-KI-Sektor käme demnach „ausländischen Gegnern“ zugute. Hinzu kommt ein wirtschaftliches Argument: Lizenzgebühren könnten sich nur große Konzerne leisten, während freie KI-Werkzeuge unabhängigen Autoren gegenüber großen Medienhäusern „Waffengleichheit“ verschafften. Die New York Times hält dagegen, die Regierung stelle sich hinter „eine Handvoll Billionen-Dollar-KI-Firmen auf Kosten unzähliger amerikanischer Kreativer, deren Arbeit sie gestohlen haben“, und untergrabe die Grundlage für von Menschen geschaffene Inhalte. OpenAI steht dabei zusätzlich unter Druck, weil das Gericht die Firma bereits im Januar 2026 verpflichtet hat, 20 Millionen anonymisierte ChatGPT-Protokolle für die Beweisaufnahme herauszugeben; frühere Anträge der Verlage zielten auf Sanktionen wegen gelöschter Daten. Der Fall reiht sich in eine wachsende Front ein, wie auch die Klagen von Sony und Warner gegen Anthropic zeigen.

Warum das für Deutschland nur begrenzt zählt

Ein Fair-Use-Sieg in den USA ließe sich nicht ohne Weiteres nach Europa übertragen, weil es hier kein Fair Use gibt. Deutschland und die EU arbeiten mit festen gesetzlichen Schranken. Für KI-Training ist das vor allem Paragraf 44b des Urheberrechtsgesetzes, die Schranke fürs Text- und Data-Mining aus der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019. Sie erlaubt das automatisierte Auswerten rechtmäßig zugänglicher Werke – aber nur, solange der Rechteinhaber sich das nicht vorbehalten hat. Bei online verfügbaren Inhalten muss dieser Widerspruch maschinenlesbar sein. Das erste deutsche Urteil dazu betraf den Fotografen Robert Kneschke, dessen Klage gegen den Datensatz-Verein LAION das Landgericht Hamburg im September 2024 abwies; das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung Ende 2025 und stützte sich dabei auch auf die Forschungsschranke des Paragrafen 60d. Zusätzlich verpflichtet der EU AI Act Anbieter großer KI-Modelle seit August 2025, eine Urheberrechts-Richtlinie vorzuhalten, Widersprüche zu achten und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten zu veröffentlichen. Die europäische Debatte dreht sich also weniger um das Ob als um die Frage, wie wirksam ein Opt-out technisch umgesetzt sein muss.

Wie es weitergeht

Die Eingabe des Justizministeriums bindet den Richter nicht; er kann sie berücksichtigen oder beiseitelegen. Kurzfristig entscheidend sind die Anträge auf ein Urteil ohne Verhandlung, über die Richter Stein in den kommenden Monaten befinden dürfte; eine mögliche Geschworenenverhandlung wäre nicht vor 2027 zu erwarten. Klar ist schon jetzt, dass die Trainingsdatenfrage zur politischen Frage geworden ist: In den USA verteidigt die Regierung das freie Trainieren als Standortvorteil, während europäische Gerichte und der AI Act auf einen Ausgleich über Widerspruchsrechte und Transparenz setzen. Für Urheber in Deutschland heißt das vor allem, ihre Rechtevorbehalte technisch sauber zu hinterlegen – ein US-Urteil, egal wie es ausfällt, nimmt ihnen diese Aufgabe nicht ab.

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