Sony und Warner verklagen Anthropic: Die dritte Front im Streit um Trainingsdaten

Symbolbild zu Urheberrecht in der Musik: eine Schallplatte neben juristischen Unterlagen
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Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben Ende August gemeinsam mit weiteren Musikverlagen Klage gegen Anthropic eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe Zehntausende geschützte Musikkompositionen ohne Erlaubnis für das Training seiner Claude-Modelle genutzt. Damit klagen erstmals alle drei großen Musikkonzerne gegen dasselbe KI-Unternehmen, und der Fall ist deutlich breiter angelegt als die bisherigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sony Music Publishing, Warner Chappell und weitere Verlage klagen vor dem US-Bezirksgericht für den Northern District of California gegen Anthropic.
  • Die Klage nennt auch die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich als Beklagte.
  • Es geht um Zehntausende Songtexte und Kompositionen, nach Darstellung der Kläger heruntergeladen per Torrent, Scraping und Massendownload.
  • Gefordert werden bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk plus bis zu 25.000 US-Dollar für jede Entfernung eines Urheberrechtsvermerks.
  • Anthropic weist die Vorwürfe zurück und kündigt an, sich vor Gericht zu verteidigen.

Was die Klage vorwirft

Die Kläger sprechen von einer, wie sie es nennen, dreisten Kampagne des illegalen Herunterladens, Kopierens und Auswertens urheberrechtlich geschützter Werke in großem Maßstab. Konkret geht es um Songtexte und Notenmaterial, die Anthropic laut Klageschrift unter anderem aus Büchern und aus frei zugänglichen Textsammlungen im Netz gezogen habe. Ein zweiter Vorwurf betrifft die sogenannten Urheberrechtsangaben, also Angaben zu Rechteinhaber, Titel und Lizenz, die einem Werk beigefügt sind. Diese seien beim Einlesen der Daten entfernt worden. Nach US-Recht ist das ein eigener Klagegrund, für den pro Fall bis zu 25.000 US-Dollar fällig werden können.

Die Verlage beantragen einen Geschworenenprozess und fordern Schadenersatz von bis zu 150.000 US-Dollar je verletztem Werk. Bei Zehntausenden betroffenen Kompositionen summiert sich das rechnerisch auf Milliardenbeträge. Warner und Sony bezeichnen den Vorgang als einen der größten und dreistesten andauernden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte, eine Formulierung, die vor allem den Ton der Auseinandersetzung setzt und juristisch wenig entscheidet.

Der Kern des Streits ist juristisch nicht neu: Es geht um die Frage, ob das Training eines KI-Modells mit geschütztem Material als erlaubte Nutzung im Sinne der US-Rechtsprechung durchgeht oder nicht. Anthropic hatte in früheren Verfahren argumentiert, das Modell lerne aus den Texten, ohne sie zu speichern oder auszugeben. Die Verlage halten dem entgegen, schon die Beschaffung der Daten über nicht lizenzierte Kanäle sei der eigentliche Rechtsbruch, unabhängig davon, was das Modell später ausgebe.

Warum dieser Fall größer ist als die früheren

Anthropic steht mit Klagen der Musikbranche nicht zum ersten Mal vor Gericht. Bereits im Oktober 2023 hatten Universal Music Publishing, Concord und ABKCO geklagt, damals ging es um rund 500 Songs und vor allem darum, dass Claude auf Anfrage geschützte Liedtexte wörtlich ausgab. Im Januar 2026 folgte eine zweite Klage derselben Seite, die den Umfang auf mehr als 20.000 Werke ausweitete und über drei Milliarden US-Dollar verlangte. Die neue Klage von Sony und Warner erhöht den Einsatz noch einmal und zieht mit den Verlagsarmen aller drei Majors nun die komplette Branche gegen Anthropic zusammen.

Neu ist außerdem, dass die Kläger die Firmenspitze persönlich benennen. Dass Mitgründer und Vorstände namentlich als Beklagte auftauchen, ist ein Signal: Die Verlage wollen nicht nur Geld, sondern auch die Entscheidungswege im Unternehmen ausleuchten. Ähnlich hatte zuletzt der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Musikgenerator Suno gezeigt, dass Gerichte inzwischen genau hinsehen, wie Trainingsdaten beschafft werden, wie das Münchner Urteil gegen Suno belegt.

Der Kontext: Anthropic und die Trainingsdaten

Für Anthropic ist es die nächste Front in einer Reihe von Urheberrechtsstreitigkeiten. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen eine Sammelklage von Buchautoren für 1,5 Milliarden US-Dollar beigelegt, den bislang größten bekannten Vergleich dieser Art. Damals ging es darum, dass Anthropic Bücher aus sogenannten Schattenbibliotheken bezogen hatte. Die Lehre aus diesem Fall, dass die Herkunft der Daten am Ende zählt und nicht nur ihre Verwendung, prägt auch die aktuelle Auseinandersetzung, wie schon die Einordnung zum 1,5-Milliarden-Vergleich gezeigt hat.

Anthropic hält dagegen. In einer ersten Stellungnahme erklärte das Unternehmen, man weise die Vorwürfe der Verlage zurück und werde sich vor Gericht entschieden verteidigen. Zur Sache selbst, also zur Frage, welche Datenquellen tatsächlich genutzt wurden, äußerte sich das Unternehmen bisher nicht.

Ausblick

Ob der Fall vor eine Jury kommt oder wie die Buchautoren-Klage mit einem Vergleich endet, ist offen. Klar ist, dass die Musikbranche ihre Strategie geschärft hat: mehr Werke, höhere Forderungen, persönliche Beklagte und ein zweiter Klagegrund über die entfernten Urheberrechtsangaben. Für die KI-Branche insgesamt verschiebt sich damit die Kostenrechnung. Trainingsdaten galten lange als billiger Rohstoff, der sich im Netz einfach abschöpfen lässt. Jede weitere Klage dieser Größenordnung macht deutlich, dass diese Annahme teuer werden kann, und dass Lizenzverträge mit Rechteinhabern für KI-Anbieter kein Nebenschauplatz mehr sind, sondern Teil der Grundkosten.

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