
Seit dem 2. August 2026 ist der EU AI Act in einer neuen, für viele sichtbaren Phase. Für Nutzerinnen und Nutzer geht es dabei nicht um abstrakte Risikoklassen, sondern um eine einfache Frage: Spreche ich mit einem Menschen, sehe ich ein echtes Bild oder ein künstlich erzeugtes? Die Verordnung verlangt bei bestimmten KI-Systemen mehr Transparenz. Das ist kein Verbot von Chatbots oder Bildgeneratoren, aber es beendet die bequeme Annahme, ein Hinweis irgendwo im Kleingedruckten genüge.
Der Zeitpunkt ist auch deshalb leicht misszuverstehen, weil nicht alle Teile des Regelwerks gleichzeitig greifen. Gerade die Pflichten für viele Hochrisiko-Systeme wurden durch die EU zeitlich verschoben. Wer aus den Schlagzeilen nur mitnimmt, der AI Act sei nun komplett fertig, liegt deshalb genauso daneben wie jemand, der ihn wegen dieser Verschiebungen für erledigt hält.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 2. August 2026 gelten zentrale Transparenzregeln des EU AI Act, besonders für die Interaktion mit Chatbots und für bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte.
- Ein Unternehmen muss nicht jede KI-Nutzung dramatisch markieren. Entscheidend ist, ob Menschen über die KI-Interaktion oder den künstlichen Charakter eines Inhalts informiert werden müssen.
- Bei Deepfakes und anderen täuschend echt wirkenden Inhalten wird die Kennzeichnung besonders wichtig, weil sie die Einordnung durch Publikum und Plattformen erleichtern soll.
- Die Regeln für viele Hochrisiko-Anwendungen folgen später: je nach Kategorie im Dezember 2027 oder August 2028.
Warum Transparenz jetzt zum Produktmerkmal wird
Artikel 50 des AI Act richtet den Blick auf Situationen, in denen KI für Menschen nicht nur im Hintergrund arbeitet. Ein Kundenservice-Chatbot soll erkennbar machen, dass das Gegenüber eine Maschine ist. Das klingt selbstverständlich, ist in der Praxis aber mehr als ein kleines Icon neben einem Eingabefeld. Der Hinweis muss dort erscheinen, wo die Interaktion beginnt, und so verständlich sein, dass eine Person ihr Verhalten daran ausrichten kann.
Ähnlich ist es bei KI-generierten oder KI-manipulierten Bild-, Ton- und Videoinhalten. Nicht jede Retusche wird damit automatisch zum Rechtsfall. Relevant werden insbesondere Inhalte, die echt wirken und dadurch über Herkunft oder Ereignisse täuschen können. Für Deepfakes geht es deshalb nicht bloß um Technik wie Wasserzeichen oder Metadaten. Es geht um eine nachvollziehbare Einordnung für Menschen, die einen Beitrag im Feed, in einer Werbung oder in einem Nachrichtenzusammenhang sehen.
Das ändert die Produktarbeit. Wer einen Assistenten, eine Bildfunktion oder einen automatisierten Anruf plant, sollte Transparenz nicht erst in der Rechtsabteilung nachrüsten. Sie gehört in die Oberfläche, in den Freigabeprozess und in die Dokumentation. Gute Hinweise sind keine Entschuldigung für schlechte Inhalte. Sie schaffen aber die Voraussetzung, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, wann sie kritisch prüfen sollten.
Was nicht gleichzeitig scharfgeschaltet wird
Der AI Act arbeitet bewusst stufenweise. Verbote bestimmter unzulässiger Praktiken und Vorgaben für allgemeine KI-Modelle galten bereits früher. Der 2. August 2026 ist nun ein wichtiger weiterer Termin, aber nicht das Ende des Fahrplans. Die EU hat die Anwendung von Pflichten für Hochrisiko-Systeme teilweise nach hinten verschoben, weil Standards und Aufsichtsstrukturen noch nicht überall bereitstanden.
Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nennt die aktuelle EU-Planung den 2. Dezember 2027; für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, den 2. August 2028. Das betrifft etwa besonders sensible Einsatzfelder und Produktkonstellationen, nicht den normalen Einsatz eines Textassistenten im Büro. Für Unternehmen folgt daraus keine Pause, sondern eine saubere Reihenfolge: Erst die bereits geltenden Transparenzfälle erfassen, dann für komplexere Systeme Technik, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten dokumentieren.
Ein pragmatischer Check für Teams
Praktisch hilft ein kurzer Rundgang durch alle Stellen, an denen Außenstehende KI begegnen. Erstens: Gibt es Chatbots, Sprachassistenten oder automatisierte Antworten, bei denen ein Mensch die Maschine verwechseln könnte? Zweitens: Werden Bilder, Audio oder Videos erzeugt oder so verändert, dass sie als echte Aufnahme verstanden werden könnten? Drittens: Wer entscheidet über die Kennzeichnung, wenn Marketing, Produktteam und externe Dienstleister zusammenarbeiten?
Danach kommt die unspektakuläre, aber wichtige Arbeit: Hinweise verständlich formulieren, die technische Kennzeichnung bei generierten Inhalten prüfen und Verantwortliche benennen. Bei Inhalten mit journalistischem, satirischem oder künstlerischem Kontext gelten teils besondere Regeln und Ausnahmen. Das ist kein Ersatz für Rechtsberatung bei einem konkreten Fall. Es verhindert aber, dass ein Team die Frage erst stellt, wenn ein täuschend echtes KI-Video bereits verbreitet wurde.
Ausblick: Vertrauen wird nicht automatisch erzeugt
Die eigentliche Bewährungsprobe des AI Act beginnt jetzt im Alltag. Ein winziger, unverständlicher Hinweis wird kaum Vertrauen schaffen; eine klare Kennzeichnung kann dagegen zeigen, dass ein Anbieter seine Nutzer ernst nimmt. Zugleich bleibt die Umsetzung beweglich, weil weitere Standards, Leitlinien und Termine folgen. Europas möglicher Vorteil liegt daher nicht in möglichst vielen Pflichtfeldern, sondern darin, Transparenz so zu gestalten, dass sie auch bei der nächsten Welle synthetischer Inhalte noch funktioniert.
